Anfahrtspauschale

Was ist eine Anfahrtspauschale?

Hier ein Beispiel für Anfahrten:

 

Sie bestellen ein Taxi nach Lambsheim (Ort A.) und wollen dann nach Frankenthal (Ort C.) fahren oder umgekehrt. In diesem Fall kommt zu dem Preis laut Taxameter noch eine Anfahrtspauschale hinzu, weil die Besetztfahrt nicht durch das Pflichtfahrtgebiet Weisenheim am Sand (Ort B.) bzw. in das Pflichtfahrtgebiet zurückgeht.

Das Taxi hat auf dem Weg zu der Wunschadresse eine Leerfahrt. Um diese auszugleichen, berechnen wir die Anfahrtskosten.

Für Fahrten im Pflichtfahrgebiet wird KEINE Anfahrtpauschale berechnet!

 

Preise:

 
Die Höhe der Anfahrtskosten unterscheidet sich je nach Ort bzw. Entfernung.
Die zuzüglich zum Taxameterpreis (Fahrpreis der gewünschten Fahrstrecke) anfallende Anfahrtspauschale erteilen wir auf Anfrage.