GUT ZU WISSEN · TAXI JURCA

Anfahrtspauschale.

Wann fallen Anfahrtskosten an? Wir erklären Ihnen verständlich, warum bei bestimmten Fahrten zusätzliche Kosten entstehen können.

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EINFACH ERKLÄRT

Was ist eine
Anfahrtspauschale?

Bei bestimmten Taxifahrten außerhalb unseres Pflichtfahrgebiets kann zusätzlich zum Fahrpreis laut Taxameter eine Anfahrtspauschale anfallen.

Der Grund dafür ist die sogenannte Leerfahrt: Das Taxi muss zunächst ohne Fahrgast zur gewünschten Abholadresse fahren.

Die Anfahrtspauschale dient dazu, diese zusätzliche Strecke auszugleichen.

EIN BEISPIEL AUS DER PRAXIS

Von Lambsheim
nach Frankenthal.

Sie bestellen ein Taxi nach Lambsheim und möchten nach Frankenthal fahren – oder umgekehrt.

A Lambsheim Abholort
B Weisenheim am Sand Bezug zum Pflichtfahrgebiet
C Frankenthal Fahrtziel

Warum können zusätzliche Anfahrtskosten entstehen?

Bei diesem Beispiel liegen sowohl der Abholort als auch das Fahrtziel außerhalb des Pflichtfahrgebiets von Weisenheim am Sand.

Das Taxi hat dadurch eine zusätzliche Leerfahrt. Für diese kann eine Anfahrtspauschale berechnet werden.

Die Pauschale kommt gegebenenfalls zum Fahrpreis laut Taxameter hinzu.

WICHTIG ZU WISSEN

Keine Anfahrtspauschale im Pflichtfahrgebiet.

Für Anfahrten innerhalb des jeweils geltenden Pflichtfahrgebiets wird keine Anfahrtspauschale berechnet.

Es gelten die behördlich festgelegten Taxitarife des jeweiligen Tarifgebiets.

TRANSPARENTE INFORMATIONEN

Was kostet
die Anfahrt?

Die Höhe einer möglichen Anfahrtspauschale unterscheidet sich je nach Abholort und Entfernung.

Die Anfahrtspauschale fällt, soweit für den konkreten Fahrtauftrag zulässig und vereinbart, zusätzlich zum eigentlichen Fahrpreis an.

Gerne informieren wir Sie vor Ihrer Fahrt auf Anfrage über die möglichen Anfahrtskosten.

Mehr über Taxitarife & Preise erfahren →
WIR BERATEN SIE GERNE

Fragen zur Anfahrt?

Teilen Sie uns Ihren Abholort und Ihr Fahrtziel mit. Wir informieren Sie gerne über die geltenden Konditionen.

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